Saatgut: Qualität im Garten
Saatgut: Qualität im Garten
In den meisten Fällen ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen, ob ein gesunder Samen, der ordnungsgemäß keimt, von einem toten Samen zu unterscheiden ist. Den Unterschied zwischen den Samen zweier verschiedener Selleriesorten zu erkennen, ist eine echte Herausforderung! Daher ist es sehr schwierig, die Qualität der im Handel erhältlichen Samen zu beurteilen. Aus diesem Grund werden zahlreiche Qualitätskontrollen durchgeführt.
Den Vorschriften zufolge muss alles kommerziell erhältliche Saatgut „gesund, fair und marktfähig“ sein, um den Bedürfnissen der Nutzer – sowohl der Landwirte als auch der Gärtner – bestmöglich gerecht zu werden. In der Praxis ist die Sache jedoch immer noch recht komplex. Versuchen wir, die Dinge etwas klarer zu sehen ...
Offizielle Anerkennung
Um vermarktet werden zu können, müssen Sorten der „wichtigsten“ Gemüsearten in einem offiziellen europäischen Katalog registriert sein, der die Kataloge der verschiedenen Länder zusammenfasst.
Eine Sorte muss einen Namen, eine genaue Beschreibung und eine gut erhaltene Probe von Samen oder Pflanzenmaterial haben. Das Saatgut wird geprüft und als „Standardsaatgut“ mit dem Hinweis „EG-Regeln und -Standards“ verkauft.
Die Rückkehr alter Sorten
Es kommt häufig vor, dass für eine Art mehrere Dutzend oder sogar mehrere Hundert Sorten im Katalog aufgeführt sind. Alte Sorten, die in Vergessenheit geraten und nicht mehr erhältlich sind, sind jedoch in diesem Katalog nicht mehr enthalten. Dies ist beispielsweise bei vielen Tomatensorten der Fall.
Allerdings möchten Gärtner, oft neugierig und leidenschaftlich, manchmal alte Sorten, die nicht mehr erhältlich sind, wieder in ihren Gemüsegarten zurückbringen. Aus diesem Grund wurde Ende 1997 der amtliche Arten- und Sortenkatalog um ein Nebenregister erweitert, in dem auch bekannte alte Sorten verzeichnet sind, die von den Betrieben wieder in den Anbau gebracht wurden (und für deren Erhaltung die Verantwortung tragen).
Saatgut der in diesem Register eingetragenen Sorten kann in Frankreich unter Einhaltung der gleichen Qualitätsstandards wie andere im offiziellen Katalog eingetragene Sorten verkauft werden. Sie müssen daher auf der Verpackung die Worte „Standardsaatgut“ tragen, jedoch nicht die Worte „EG-Regeln und -Standards“, da es sich hierbei vorerst um eine französische Vorschrift handelt.
Außerhalb von Katalogen ...
Einige weniger bekannte Gemüsearten wie Gartenmelde, Pastinake und Neuseeländer Spinat fallen nicht in den Geltungsbereich dieser europäischen Verordnungen und verfügen daher nicht über einen offiziellen Katalog. Ihre Qualität wird jedoch häufig durch französische nationale Standards abgedeckt.
SOC und Saatgutqualität
Bei den „großen“ Gemüsearten wird das verkaufte Saatgut vom SOC, dem offiziellen Kontroll- und Zertifizierungsdienst, kontrolliert. Sie werden daher in Form von „Standardsaatgut“ mit dem Hinweis „EG-Regeln und -Standards“ verkauft. Dieser Hinweis auf dem Etikett oder der Verpackung garantiert die Einhaltung europäischer Normen hinsichtlich der Keimfähigkeit und das Fehlen von Samen anderer Arten.
Durchschnittliche Lebensdauer von Gemüsesamen unter guten Bedingungen
Quelle: Semencemag.fr