Besondere Regelungen
Ein organisierter Sektor und spezifische Vorschriften überwachen und lenken die Saatgutproduktion nicht nur
Wir bedienen sowohl professionelle Produktionen als auch Hobbygärtner.
1. Spezifische Regelungen: Saatgutqualität und Anwenderschutz
Für die Saatgutproduktion gelten eigene Vorschriften, die sich von der Verbraucherproduktion (Gemüseanbau, Obstanbau, Getreideanbau usw.) unterscheiden. Ziel ist es, Anwendern, Fachleuten und Privatpersonen qualitativ hochwertiges Saatgut zu garantieren. Tatsächlich ist Saatgut die Grundlage vieler landwirtschaftlicher und agrarischer Lebensmittelaktivitäten.
Diese innerhalb der Europäischen Union umgesetzte Regelung gilt in jedem Land. In Frankreich wird es von der GNIS (Nationale Interprofessionelle Gruppe für Saatgut und Pflanzen) verwaltet. Saatgut muss Standards erfüllen:
- Sortenqualität (es darf nur eine Sorte in der Partie vorhanden sein)
- von bestimmter Qualität (das Saatgut muss sauber und unkrautfrei sein)
- Keimfähigkeit (das Saatgut muss unter optimalen Bedingungen keimen können)
Vom Feld bis zur Abfüllung werden Maßnahmen ergriffen und Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung dieser Qualitätsstandards durch alle Beteiligten des Sektors zu überprüfen.
2. Feldvorschriften.
Auch wenn es klassisch erscheinen mag, unterliegt ein Saatgutproduktionsfeld sehr spezifischen Vorschriften, die es von Nutzpflanzen unterscheiden.
Um Kreuzungen zwischen Sorten zu vermeiden, muss das Saatgut bestimmte Isolierungsstandards erfüllen. Das heißt, ein Saatbeet sollte nicht zu nahe an einem anderen Beet der gleichen Art liegen. Die erforderlichen Abstände zwischen den Erbsen sind unterschiedlich: So müssen Erbsen mindestens 100 Meter von einem anderen Erbsenfeld entfernt sein, während Rüben mindestens 2000 Meter voneinander entfernt sein müssen! Durch die Kartierung dieser Parzellen ist es möglich, die Produktion auf nationaler Ebene zu organisieren.
Der Landwirt und Vermehrer muss darauf achten, dass das Feld sauber bleibt: Unkraut darf kaum vorhanden sein, um die Sortierung des Saatguts zu erleichtern. Um nur Saatgut der erwarteten Sorte zu erhalten, werden sogenannte Off-Type-Pflanzen, also solche, die nicht der richtigen Sorte entsprechen, aussortiert. Durch die Zusammenarbeit mit Rathäusern und lokalen Behörden ist eine Überwachung der Bereiche rund um die Saatgutproduktionsflächen möglich.
3. Nachernteregelung: Saatgutzertifizierung
Nach der Ernte wird das Saatgut getrocknet, gereinigt und anschließend sortiert. Anschließend wird es analysiert, um seine Qualität zu überprüfen. Abschließend wird geprüft, ob es frei von bestimmten Viren, Bakterien oder Pilzen ist.
Durch das Sortieren werden Verunreinigungen sowie Unkrautsamen aus der Charge entfernt. Die spezifische Reinheit (Samen ohne Abfall oder Samen anderer Arten) muss daher über 90 % liegen (variabel je nach Art: 98 % bei Bohnen). Nach diesem Test wird die gute Keimfähigkeit der Partie überprüft: Bei der Karotte muss die Keimfähigkeit mindestens 80 % betragen, bei der Tomate 85 %.
Diese Kontrollen werden vor dem Abfüllen und bei den Händlern durchgeführt. Durch diese verschiedenen Tests können wir dem Benutzer eine qualitativ hochwertige Charge garantieren.
Diese Regelung betrifft den gesamten Saatgutsektor: von der Produktion bis zur Vermarktung. Dieses Engagement der Branche bestätigt den Wunsch, Saatgut von zufriedenstellender Qualität für den Privatanwender und uns Profis zu produzieren.